Infos - Preise - AGB

Welpenkurs:

Welpen - "Das Verhaltens Fundament"

Entspannt gross werden - von Anfang an!


Wann: Donnerstags 11 Uhr
Wo: Bad Zurzach oder Rheinheim (Es wird immer vorher bekannt gegeben wo wir uns treffen)
Inhalt: 8 Kursstunden
Kursgebühr: 198,- CHF oder EUR

Sozialisierungs- und Umweltgewöhnungskurs:

Junghunde, erwachsene Hunde und schwierige Hunde - "Alltag und Resilienz"

Für die ganz normalen Alltagshürden


Wann: Donnerstags 18 Uhr
Wo: Bad Zurzach oder Rheinheim (Es wird immer vorher bekannt gegeben wo wir uns treffen)
Inhalt: 9 Kursstunden
Kursgebühr: 224,- CHF oder EUR 

Leinenführigkeit:

erwachsene Hunde - "Alltag Masterclass"

Entspannt an der Leine in allen Lebenslagen 


Wann: Samstag 17 Uhr
Wo: Bad Zurzach oder Rheinheim (Es wird immer vorher bekannt gegeben wo wir uns treffen)
Inhalt: 10 Kursstunden
Kursgebühr: 249,- CHF oder EUR 

Rückruf:

"Freiheit und Verbundenheit"

Der verlässliche Rückruf als Schlüssel für echten Freilauf


Wann: Montag 17 Uhr
Wo: Bad Zurzach oder Rheinheim (Es wird immer vorher bekannt gegeben wo wir uns treffen)
Inhalt: 6 Kursstunden
Kursgebühr: 149,- CHF oder EUR 

 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


 1. Die Teilnahme am Angebot von BAD DOG Hundeschule erfolgt auf eigene Gefahr. BAD DOG Hundeschule haftet nicht für Schäden, die durch den Umgang mit den Hunden oder durch diese entstehen. Auf jeglichen Haftungsanspruch gegen BAD DOG Hundeschule und den Trainern / Referenten wird bei der Teilnahme am Programm verzichtet. 
Das Training findet grundsätzlich an einem vom Trainer bestimmten Ort statt; dieser orientiert sich primär am Trainingszweck und den Bedürfnissen des Hundes bzw. der Anforderungen an diesen. Soweit das Training auf einem eingezäunten Trainingsplatz erfolgt, gilt folgendes: BAD DOG Hundeschule unterhält eine Haftpflichtversicherung, welche ausschließlich Schäden infolge der Nutzung dieses Platzes abdeckt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nicht übernommen, soweit die Hundeschule kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit für die Schadensverursachung zur Last fällt. Schäden, welche durch Hunde Dritter (= nicht im Eigentum oder der Obhut der Hundeschule stehend) verursacht werden, sind von dieser Vereinbarung nicht erfasst. Die Hundeschule ist insoweit nur verpflichtet, eine Nutzung des Trainingsplatzes durch Unberechtigte zu überwachen und ggfls. zu untersagen. Eine Haftung der Hundeschule für von Dritten verursachte Schäden kann nur entstehen, wenn die Verpflichtung zur Überprüfung der berechtigten Platznutzung verletzt und der Schaden hierdurch verursacht wurde.
Anweisungen der Hundeschule im Zusammenhang mit Trainingsstunden sind unbedingt folge zu leisten. Für Schäden die ganz oder teilweise infolge Nichtbeachtung derartiger Anweisungen entstehen, entfällt jedgliche Haftung der Hundeschule.

2. Die Kunden sind verpflichtet, ihre Hunde nur in gesundem Zustand, insbesondere frei von ansteckenden Krankheiten & Parasiten teilnehmen zu lassen. Teilnehmende Hunde müssen über einen gültigen Impfschutz verfügen. Eine Ausnahme besteht bei Welpen, die auf Grund ihres Alters noch keine komplette Grundimmunisierung haben. Die Kunden versichern, eine gültige Haftpflichtversicherung für ihren Hund zu unterhalten. Der Trainer ist berechtigt, im Einzelfall entsprechende Nachweise zu beanspruchen. Läufige Hündinnen können während der Dauer der Läufigkeit vom Training (insbesondere Gruppentraining) ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an den Seminaren mit Hund kann nur mit vorheriger Absprache stattfinden.

3. Die Kurs- und Seminargebühr wird mit der Bestätigung der Anmeldung fällig und kann in bar, per Überweisung oder Twint beglichen werden.

Da die Teilnehmerzahl beim Angebot beschränkt ist, entscheidet der Eingang der Kurs-/Seminargebühr über die Teilnahme. Der Rechnungsbetrag des Einzeltrainings wird nach Erhalt der Rechnung fällig.
Die Mindestteilnehmerzahl entspricht  mindestens 3 Mensch/Hund Teams. Die Maximale

4. Nicht in Anspruch genommene Seminare und Kurse werden nicht erstattet.
Bei Stornierung eines Seminars oder gebuchten Kurses / Einzelstrainings fällt immer eine Bearbeitungsgebühr von 25,- CHF bzw. € an.
Bei Stornierung eines Seminars oder Kurses sind folgende Stornogebühren zu entrichten: 

  • Stornierung bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn → wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
  • Stornierung bis zu 45 Tagen vor Veranstaltungsbeginn → wird 50 % der Teilnahmegebühr fällig.
  • Stornierung bis zu 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, zahlen wir dir die bereits gezahlten Teilnahmegebühren in voller Höhe abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 CHF, bzw. € zurück. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, ohne weitere Zusatzgebühren einen Ersatzteilnehmer für die gebuchte Veranstaltung anzumelden.


5. BAD DOG Hundeschule hält sich das Recht vor ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält. Sollte BAD DOG Hundeschule aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, Wetterverhältnissen, Krankheit oder anderen  Gründen eine Veranstaltung absagen müssen, wird  ein Ersatztermin gestellt. 

6. Die Hundeschule arbeitet ausschließlich nach den Grundsätzen einer möglichst gewaltfreien Erziehungsmethode und ist eventuellen Weisungen des Kunden nicht unterworfen. Bei nicht überbrückbaren Differenzen zwischen Kunde und Trainer ist der Trainer berechtigt, das Training abzubrechen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind gleichwohl zu vergüten. Die Hundeschule ist berechtigt, für einen Hund einen bestimmten, von ihm ausgewählten Trainer, zuzuweisen.

7. Gruppentraining: Der Trainer entscheidet im Zweifel alleine über die Einteilung und Zusammensetzung der Gruppen.
Wird seitens der Hundeschule eine Gruppenstunde abgesagt, ist sie zur Nachholung verpflichtet, es sei denn, die Absage ist durch höhere Gewalt (wie Unwetter o.ä.) veranlasst. Soweit der Kunde eine Trainingsstunde nicht wahrnimmt, besteht – unabhängig von der Ursache – kein Anspruch auf Nachholung; eine (teilweise) Erstattung der Vergütung erfolgt nicht. Kündigt der Kunde das Gruppentraining ausdrücklich oder konkludent (z.B. durch Nichtteilnahme) aus Gründen, welche von der Hundeschule nicht zu vertreten sind, so hat dies keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht. (Ausgenommen hiervon ist die krankheitsbedingte Nichtteilnahme des Hundes oder dessen Tod).

8. Einzeltraining: Soweit zwischen der Hundeschule und dem Kunden Termine für Einzeltraining vereinbart wurden, gilt hinsichtlich der Vergütungspflicht folgendes: diese entfällt, sofern der Kunde mindestens 24 Std. vor Beginn des Trainings die Stunde absagt. Erfolgt dies nicht, besteht die Vergütungspflicht fort – es sei denn, die Absage erfolgt aus Gründen, welche dem Kunden eine rechtszeitige Absage unmöglich gemacht hat, wie z.B. eine plötzlich eingetretene Verletzung des Hundes. Sollte eine Trainingsstunde von der Hundeschule abgesagt werden, entfällt die Vergütungspflicht.

6. Vom Teilnehmer nicht wahrgenommen Stunden eines Kurses oder einer Veranstaltung werden nicht erstattet.

7. Gerichtstand ist der Sitz von BAD DOG Hundeschule